Texterstellung
Ihr PR-Text/Ihr Buch/Ihre Ideen zur Umsetzung in eine sprachlich korrekte, möglichst kreative Form ist mir Herausforderung. Ob konservativ korrekt oder ideenreich und "spritzig" geschrieben: Jeder neue Auftrag verlangt nach seiner eigenen Individualität. Langjährige Arbeiten als Sportreporter (primär Fussball), als Pressebeauftragter, als Sportredaktor, als Aktuar verschiedener Vereine/Verbände, als Kolumnist verschiedener Medien, als PR-Beauftragter von Firmen und Verbänden sowie als Buchautor und Lyriker haben mir die deutsche Sprache zum Lebensbegleiter gemacht.
Korrekturlesen
Meine/IhreTexte werden elektronisch und manuell durch mich selber korrigiert.
Alle Korrekturen/Ergänzungen/ Verbesserungsvorschläge werden Ihnen zur Begutachtung vorgelegt.
Haftung
Mit der Abnahme der gelieferten Arbeit geht die Verantwortung und Haftung für den gesamten Text – insbesondere für die Richtigkeit von Tatsachenangaben, Zahlen und Daten – an den Auftraggeber über.
Honorare
Das Honorar wird anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls vereinbart.
Basis ist ein Stundenansatz, der nach der Komplexität der Aufgabenstellung variiert.
Als Richtsätze gelten (Stundenansätze; je plus anfallende Kilometerspesen):
Einfache Texterstellung (nach Besprechung) |
Fr. 90.- |
plus Kilometerspesen (0.70 Fr./km) |
Umfassende Texterstellung (nach Besprechung) |
Fr. 120.- |
plus Kilometerspesen (0.70 Fr./km) |
Einfache Textkorrektur (Orthografie, Zeichensetzung) | Fr. 90.- | plus Kilometerspesen (0.70 Fr./km) |
Lektorat mittlerer Komplexität | Fr. 120.- | plus Kilometerspesen (0.70 Fr./km) |
Umfassendes Lektorat mit Neugestaltung des Textes | Fr. 160.- | plus Kilometerspesen (0.70 Fr./km) |
Textentwürfe mit hoher kreativer Leistung | bis Fr. 200.- | plus Kilometerspesen (0.70 Fr./km) |
Bei Grossaufträgen und/oder Dauerauftragsverhältnissen wird in der Regel ein Pauschalhonorar vereinbart.
Kleinere Nachbesserungen in einem vertretbaren Rahmen sind mit dem vereinbarten Honorar abgedeckt.
Mehraufwand, der durch eine Änderung oder Aufstockung des Auftrags bedingt ist, ist zusätzlich zu entrichten.
Wird ein bereits erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, wird die schon geleistete Arbeit gemäss Stundensätzen verrechnet.
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